SEC legt Entwurf für neues Krypto-Regelwerk vor – mit Ausnahmen und Safe-Harbor

KI-Marktzusammenfassung
Der 402-seitige Vorschlag der SEC zur "Regulation von Krypto-Assets" führt gestaffelte Registrierungsausnahmen und einen bedingten Safe Harbor ein, der klärt, wann Token den Status als Investmentvertrag verlassen können. Er folgt auf das Stocken des CLARITY Act und signalisiert einen stärker regelbasierten Ansatz gegenüber Durchsetzung per Rechtsstreit, könnte jedoch die laufenden Offenlegungskosten für weniger reife Projekte erhöhen. Wichtige Assets, die bereits als Rohstoffe angesehen werden, sind weitgehend nicht betroffen, während Compliance-Erwartungen im gesamten Kryptosektor das regulatorische Risiko neu bepreisen könnten.
Einflussstufe
● Hoch
Betroffene Assets
BTC/USDT+1.27%
AI-Einblick · BTC/USDTAI-Einblick
● Neutral
Jetzt traden
⚠️ Die von AI generierten Einblicke basieren auf Nachrichteninhalten und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Anlageberatung dar noch geben sie die Ansichten von BingX wieder. Investitionen sind mit Risiken verbunden. Bitte trade verantwortungsbewusst.
Wie CoinDesk berichtet, hat die US-Börsenaufsicht SEC am 18. August einen 402 Seiten umfassenden Entwurf mit dem Titel "Regulation of Crypto Assets" veröffentlicht. Erstmals soll damit ein eigener, formaler Regulierungsrahmen für Angebote von Krypto-Assets geschaffen werden. Im Zentrum stehen zwei Kategorien von Registrierungsausnahmen sowie eine an Bedingungen geknüpfte Safe-Harbor-Regel. Auch der Zeitpunkt sorgt für Aufmerksamkeit: Nur wenige Tage zuvor kam der viel beachtete CLARITY Act vor der Vertagung des Senats nicht mehr zur Abstimmung, was die Erwartungen an Fortschritte in diesem Jahr deutlich gedämpft hat. Der Bericht wertet den SEC-Vorstoß als Versuch, die Lücke zu füllen, die durch die stockende Gesetzgebung im Kongress entstanden ist. Zwei Stufen von Finanzierungsausnahmen Der Entwurf sieht für "covered cryptocurrency investment contracts" zwei gestaffelte Ausnahmeregeln vor, statt eine einheitliche Lösung für alle Token. • Startup-Ausnahme: maximal 5 Mio. US-Dollar innerhalb von 4 Jahren • Finanzierungsausnahme: maximal 75 Mio. US-Dollar innerhalb eines rollierenden 12-Monats-Zeitraums Beide Ausnahmen lassen die Pflicht zur Einhaltung von Anti-Betrugs-Vorschriften unberührt. Die Startup-Ausnahme richtet sich vor allem an Projekte in einer frühen Phase. Emittenten sollen hier eine vereinfachte, narrative Offenlegung nutzen können, ohne klassische Registrierungsunterlagen einzureichen; geprüfte Abschlüsse wären nicht erforderlich. Ziel ist laut Bericht, Projekten in der Entwicklungsphase mehr Zeit für den Aufbau zu geben. Die zweite Ausnahme ist nach dem Emissionsvolumen gestaffelt. Bei bis zu 20 Mio. US-Dollar pro Jahr wären keine testierten Abschlüsse nötig. Für die volle Obergrenze von 75 Mio. US-Dollar müssten Finanzabschlüsse vorgelegt werden, zudem würden laufende Offenlegungspflichten greifen. Für Projekte, die bereits über Private Placements oder SAFTs Kapital aufgenommen haben, könnte das die späteren Compliance-Kosten deutlich erhöhen. Safe Harbor zur "Exit"-Frage bei Investment Contracts Als auffälligstes Element nennt der Bericht eine bedingte Safe-Harbor-Regel zur Einordnung als "investment contract". Demnach könnten zugehörige Token unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als Teil eines Investmentvertrags gelten, wenn der Emittent die zuvor zugesagten wesentlichen Management- und Entwicklungsleistungen abgeschlossen oder dauerhaft eingestellt hat. Damit adressiert die SEC eine seit langem zentrale Streitfrage: Ab wann hängt ein Token nicht mehr von den fortlaufenden Anstrengungen des Projektteams ab und fällt damit aus dem Wertpapierregime heraus? CoinDesk sieht darin den Versuch, diese Abgrenzung erstmals in Regeln zu fassen, statt sie ausschließlich über Einzelfall-Durchsetzung oder Gerichtsverfahren zu klären. Der Bericht verweist zudem auf Parallelen zur gerichtlichen Argumentation im Ripple-Urteil aus dem Jahr 2023, in dem programmatische XRP-Verkäufe an Börsen nicht automatisch als Investment Contracts gewertet wurden. Die SEC versucht nun, einen ähnlichen Maßstab zu institutionalisieren – die praktische Anwendung dürfte dennoch umstritten bleiben. Begrenzter Anwendungsbereich Der Entwurf erfasst nicht alle großen Token. Die beiden Ausnahmen sollen nur für Emittenten von "covered investment contracts" gelten; Token, die in der gemeinsamen Einordnung vom März 2026 als digitale Rohstoffe (digital commodities) gelten, fallen nicht darunter. Der Bericht hält fest, dass als Rohstoffe eingestufte Token wie Bitcoin, Ethereum, XRP und Solana diese Ausnahmen ohnehin nicht benötigen würden. Betroffen wären vor allem Projekte, die noch nicht ausreichend dezentralisiert sind oder deren Funktionalität noch nicht als ausgereift gilt. Für öffentliche Stellungnahmen hat die SEC eine Frist von 60 Tagen vorgesehen. Sie beginnt laut Bericht am 21. August mit der Veröffentlichung im Federal Register. In den kommenden Wochen dürften Debatten über Offenlegungsstandards, den Kreis der Anwendungsfälle und die Auslösebedingungen der Safe-Harbor-Regel weiter an Intensität gewinnen.