US-Supreme-Court stärkt SEC: Abschöpfung illegaler Gewinne auch ohne Nachweis konkreter Anlegerverluste
Der Oberste Gerichtshof der USA hat der Börsenaufsicht SEC einen bedeutenden Erfolg in der Rechtsdurchsetzung verschafft. In einem einstimmigen Urteil vom 4. Juni stellte das Gericht klar, dass die SEC von Verstößen gegen das Wertpapierrecht die Herausgabe rechtswidrig erzielter Gewinne verlangen kann, ohne zuvor belegen zu müssen, dass einzelne Anleger einen konkreten finanziellen Verlust erlitten haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens "Sripetch v. SEC" stand Ongkaruck Sripetch, der mit einem Penny-Stock-Betrug in Verbindung gebracht wurde. Das Berufungsgericht des 9. Bezirks hatte zuvor eine Anordnung bestätigt, wonach Sripetch rund 2 Mio. US-Dollar an unrechtmäßigen Erlösen herauszugeben hat. Dagegen wandte er ein, die SEC habe keinen identifizierbaren Schaden auf Investorenseite nachgewiesen.
Richter Neil Gorsuch wies dieses Argument im Namen aller neun Richter zurück. Die Entscheidung bekräftigt: Disgorgement, also die rechtliche Abschöpfung von "ill-gotten gains", setzt keinen Nachweis konkreter Anlegerverluste voraus.
Die mündliche Verhandlung fand am 20. April statt, das Urteil erging rund sechs Wochen später. Gleichzeitig beendet das Gericht einen Konflikt zwischen den US-Berufungsgerichten. Während der 9. und der 1. Bezirk die Linie der SEC stützten, hatte der 2. Bezirk in "SEC v. Govil" einen strengeren Maßstab verlangt und den Nachweis eines Opferschadens gefordert. Diese Uneinheitlichkeit ist damit beseitigt.
Über den Penny-Stock-Kontext hinaus ist das Urteil für die SEC von erheblicher Bedeutung. Die Abschöpfung zählt zu den wichtigsten finanziellen Sanktionsinstrumenten der Behörde. Im Haushaltsjahr 2024 nahm die SEC nach eigenen Angaben mehr als 6,1 Mrd. US-Dollar aus Disgorgement und Prejudgment Interest ein. Bemerkenswert: In diesem Verfahren verteidigte ausgerechnet die Trump-Regierung die Position der SEC. Ungeachtet politischer Auseinandersetzungen über die Regulierungsintensität in Krypto- und anderen neuen Märkten bestand Einigkeit, dass illegale Gewinne ohne zusätzliche, vom Kongress nicht verlangte Hürden abgeschöpft werden können.
Für Krypto- und Digital-Asset-Märkte dürfte die Entscheidung die Durchsetzungspraxis spürbar erleichtern. Bislang konnten Beklagte in SEC-Verfahren argumentieren, die Behörde habe nicht nachgewiesen, dass tatsächlich jemand geschädigt wurde. Im Zuständigkeitsbereich des 2. Bezirks, zu dem auch New York gehört, war diese Verteidigung teils erfolgversprechend. Diese Option ist nun landesweit weitgehend versperrt.
Für Krypto-Projekte, deren Token-Verkäufe später als nicht registrierte Wertpapierangebote eingestuft werden, muss die SEC künftig nicht jeden Token-Käufer ermitteln und individuelle Verluste belegen. Stattdessen kann sie die Gewinne des Emittenten berechnen und deren Herausgabe unmittelbar verlangen. Institutionelle Investoren, die Krypto-Engagements bewerten, dürften zudem auf die Größenordnung blicken: Die 6,1 Mrd. US-Dollar im Haushaltsjahr 2024 wurden noch unter dem bislang restriktiveren Rahmen erzielt. Mit dem neuen Präzedenzfall könnten künftige Jahreswerte im Vergleich dazu deutlich höher ausfallen.