Japans Finanzaufsicht stuft JPYC offiziell als Geldtransferdienst ein
Die japanische Finanzaufsicht Financial Services Agency (FSA, @JFSA_en) hat JPYC (@jpyc_official) in ihrer Reihe "Access FSA" laut CoinPost offiziell als "funds transfer service provider" eingestuft. Damit wird der Emittent des ersten yen-denominierten Stablecoins des Landes erstmals in Primärmaterialien der Behörde ausdrücklich so klassifiziert; bestätigt wurde dies durch den FSA-Koordinator Kishimoto.
Durch die Einstufung fällt JPYC unter denselben rechtlichen Aufsichtsrahmen wie PayPay, Rakuten Pay und andere große digitale Zahlungsdienste in Japan. Bislang war der regulatorische Status von JPYC lediglich über Pressemitteilungen und Interviews beschrieben, nicht aber in offizieller FSA-Dokumentation festgehalten.
Die Klarstellung ist relevant, weil Japans Stablecoin-Regime fiat-besicherte Token als Zahlungsinstrumente und nicht als Wertpapiere behandelt. Anbieter von Geldtransferdiensten unterliegen dabei unter anderem Kapitalanforderungen, Vorgaben zur Trennung von Kundengeldern sowie AML/KYC-Pflichten. $JPYC wird damit in derselben Aufsichtskategorie geführt wie digitale Wallets, die von zig Millionen Konsumenten in Japan genutzt werden.
Zeitgleich meldete die FSA heute eine separate gemeinsame Aufforderung zusammen mit MLIT, NPA und MOF: Immobilien- und Krypto-Branchenverbände sollen ihre Geldwäscheprävention bei kryptobasierten Immobilientransaktionen verschärfen.