US-Einlagensicherer FDIC schlägt AML- und Sanktionsregeln für Stablecoin-Emittenten vor

Nach Angaben von ME News hat die US-Einlagensicherungsbehörde Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) am 23. Mai (UTC+8) einen Regelungsvorschlag veröffentlicht, der Standards zur Einhaltung des Bank Secrecy Act (BSA) sowie von Sanktionsvorgaben für Stablecoin-Emittenten unter ihrer Aufsicht festlegen soll. Grundlage ist der GENIUS Act, der die US-Bankenaufsicht auf Bundesebene verpflichtet, einen regulatorischen Rahmen für Stablecoin-Emittenten auszuarbeiten. Zuvor hatte die FDIC zwei Regelungsentwürfe vorgelegt: zum Verfahren, wie Bank-Tochtergesellschaften eine Zulassung als Stablecoin-Emittent beantragen können, sowie zu Anforderungen an Kapital, Liquidität und Risikomanagement. Der nun vorgelegte Entwurf erweitert die Vorgaben um Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), zur Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionen und zu entsprechenden Meldepflichten, einschließlich der Vorgaben der US-Behörden Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) und Office of Foreign Assets Control (OFAC). Zudem kündigte die FDIC an, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen für AML/CFT-Programme aufzubauen. Nach Veröffentlichung im Federal Register ist eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist vorgesehen. (Quelle: BlockBeats)